REACH VERORDNUNG

REACH ist die Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Es handelt sich dabei um eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, durch die Kontrolle der schädlichsten Chemikalien, die auf den Gemeinschaftsmarkt gebracht werden, ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Chemiesektors der EU zu stärken. Die Verordnung fördert alternative Methoden zur Bewertung von Gefahren chemischer Stoffe, um die Zahl von Tierversuchen zu reduzieren. Sie gilt für alle chemischen Stoffe – nicht nur für diejenigen, die in industriellen Prozessen eingesetzt werden, sondern auch für solche, die uns im Alltag begleiten, wie Reinigungsmittel, Farben sowie Bekleidungskomponenten, Möbel und Elektrogeräte.

Das REACH-System bietet einen bedeutend leichteren Zugang zu Informationen über die Eigenschaften von Stoffen und gefährlichen Inhaltsstoffen in Präparaten. Die Implementierung der REACH-Verordnung führt auch zu einem einfacheren Risikomanagement sowie einer Rationalisierung der Produktpalette.

Die Umsetzung des oben Gesagten erfordert die Vorbereitung und Einreichung von Registrierungsunterlagen durch Hersteller und Importeure. Die Registrierung ist ein gestaffelter Prozess, dessen Endphase sich nun dem Ende nähert. Ab dem 1. Juni 2018 wird es möglich sein, mindestens 1 Tonne/Jahr an ordnungsgemäß registrierten Stoffen oder vorregistrierten Stoffen in Lagerbeständen aus dem Zeitraum, in dem die Vorregistrierung gültig war, in Verkehr zu bringen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle vom Unternehmen Torimex Chemicals Sp. z o.o. angebotenen Stoffe und Gemische vollständig den aus der REACH-Verordnung fließenden Anforderungen entsprechen.

Gesprächspartner

Dagmara Gadomska
Tel.: +48 42 659 06 56 Durchwahl 36
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Frau Gadomska dankt Ihnen für einen Kontakt auf Englisch.